Leistungen

Arbeitsmedizinische Vorsorge – mobil vor Ort

Angebots-, Pflicht- und Wunschvorsorgen nach ArbMedVV sowie Eignungsuntersuchungen professionell und diskret in Ihrem Unternehmen.

Individuelle Beratung für die Gesundheit Ihrer Belegschaft

Durchführung sämtlicher gesetzlicher Vorsorgeuntersuchungen gemäß ArbMedVV (Angebots-, Pflicht- und Wunschvorsorgen) sowie Eignungsprüfungen – diskret und zeiteffizient in Ihren Räumlichkeiten.

Pflichtvorsorge:

Gesetzliche Voraussetzung für bestimmte Tätigkeiten mit besonderer Gefährdung, bei der die individuelle Beratung im Fokus steht und ergänzende Untersuchungen als freiwilliges Angebot zur Früherkennung dienen. Sie muss zwingend vor Arbeitsaufnahme sowie regelmäßig erfolgen, wobei der Fokus auf der gemeinsamen Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen liegt.

Angebots- und
Wunschvorsorge:

Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Angebotsvorsorge für Beschäftigte mit bestimmten gefährdenden Tätigkeiten aktiv anzubieten – für Ihre Beschäftigten ist die Teilnahme freiwillig. Die Wunschvorsorge ist auf Wunsch des Beschäftigten zu ermöglichen. Im Mittelpunkt steht die individuelle Beratung, die bei Bedarf durch gezielte Untersuchungen ergänzt wird.

Eignungs­untersuchungen:

Spezifische Begutachtungen zur Feststellung, ob ein Mitarbeiter aus gesundheitlicher Sicht für eine besondere Tätigkeit (z. B. Arbeiten mit Absturzgefahr oder Atemschutz) geeignet ist.

Lärm:

ehemals G 20

Vorsorge bei Exposition durch Lärm (gemäß ArbMedVV Anhang Teil 3). Fokus: Prävention von lärmbedingten Gehörschäden bei Überschreiten der Auslösewerte.

Hauterkrankungen:

ehemals G 24

Vorsorge bei Tätigkeiten mit Hautbelastung (gemäß ArbMedVV Anhang Teil 1). Schutz bei Feuchtarbeit oder Kontakt mit hautgefährdenden Stoffen.

Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten:

ehemals G 25

Dies ist heute meist eine Eignungsuntersuchung auf Basis arbeitsrechtlicher Vereinbarungen oder spezieller Verordnungen (z. B. FeV), da sie nicht direkt in der ArbMedVV geregelt ist. Sie dient der Sicherstellung der körperlichen Eignung zum Führen von Fahrzeugen und Maschinen.

Reisemedizinische Beratung:

ehemals G 35

Vorsorge bei Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen (gemäß ArbMedVV Anhang Teil 4). Umfassende Beratung zu Gesundheitsrisiken im Zielland. Durchführung notwendiger Reise- und Auffrischungsimpfungen. Zusammenstellung einer Reiseapotheke mit essenziellen Medikamenten und Hilfsmitteln. Die Auswahl erfolgt unter Berücksichtigung des Reiseziels sowie individueller Anforderungen und kann beispielsweise Malariaprophylaxe oder Mittel gegen Reisekrankheit enthalten.

Bildschirmarbeit:

ehemals G 37

Vorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten (gemäß ArbMedVV Anhang Teil 4). Beinhaltet das Angebot einer Untersuchung der Sehfähigkeit sowie eine Beratung zur Ergonomie am Arbeitsplatz.

Infektionsgefährdung:

ehemals G 42

Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (gemäß ArbMedVV Anhang Teil 2). Schutz bei Infektionsrisiken inklusive individueller Beratung zum Impfstatus und Durchführung beruflich indizierter Impfungen.